Zitat Zitat von HH1 Beitrag anzeigen

Aber vielleicht hilft eine andere Möglichkeit: Im Schadensersatzrecht ist eine rechnung keine zwingende Voraussetzung für den Schadensersatz. Es genügt (und so sollte es auch bei einer Fluggesellschaft sein), einen Kostenvoranschlag einzureichen. Ersetzt bekommt man dann die Nettokosten der Reparatur und es bleibt dem Geschädigten selbst überlassen, ob er das geld einsteckt, selbst repariert oder versäuft. Kostenvoranschlag über einen örtlichen Shop oder von einer Boardschmiede auf Basis von Fotos dürfte nicht allzu viel kosten.

Hang Loose
Ah, ein netter Vorschlag.
Den werd ich mal in die Tat umsetzen.
Wusste nicht, dass diese Metode auch funktioniert.