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  1. #1

    Achtung!!! Vorsicht bei gebrauchtem Boardkauf!

    Hallo Leute,

    Wollte nur schnell die Surfer warnen, die im Moment auf der Suche nach einem gebrauchten Board sind!

    Habe mir vor etwa Zwei Wochen ein gebrauchten FANATIC SKATE 99 BGS
    gekauft. Der Preis lag bei 590€ +40€ Vers.
    Die Beschreibung des Verkäufers:
    Das Board ist in einem gebrauchten Zustand, hat aber kein Wasser gezogen und auch nicht weich oder so! ( so auch die Wortwahl am Telefon )
    Er machte einen seriösen und anständigen Eindruck.

    Ende vom Lied!
    Board aus dem Karton gepackt und das erste mal gewundert, das am Karton durchnässte stellen waren!
    Über das Gewicht war ich auch sehr überrascht, deutlich schwerer wie mein 100er JP Freestyle von 2005!
    Naja, erst einmal sehen wie es sich fahren lässt!
    Probefahrt an einem Baggerloch ohne nennenswerten Wind.
    Wieder Zuhause angekommen habe ich es in die Wohnung gestellt und wieder überrascht gewesen, das an der Entlüftungsschraube Wasser Austritt.
    Nach genauerer Begutachtung musste ich feststellen, das am oberen Rand der Entlüftungsschraube ein feiner riss war an dem das Wasser Austritt. Zwischen den beiden vorderen Schlaufen hatte sich auch schon das Deck etwas gelöst und auch um die Mastspur war es leider auch nicht mehr wirklich fest!
    Nachdem ich dem Verkäufer die Situation geschildert hatte, konnte er sich das garnicht erklären! Es wäre beim verschicken alles in Ordnung gewesen und Außerdem hätte er mir Bilder geschickt, wo man Gebrauchsspuren erkennen konnte. Es wäre halt ein gebrauchtes Board! Seit dem meldet er sich nicht mehr. Super! Jetzt habe ich das Board seit Tagen in einer Trocken Kammer beim Lackierer und es wiegt immer noch 300gram zuviel!

    Ich werde wohl keinen Namen schreiben dürfen, aber die Initialen !!!
    F....
    Q.......
    Aus Süd Deutschland.

    Ps. Ich weiß, das man bei einem gebrauchten Board kein neues erwarten darf. Doch kein Wasser gezogen oder auch nicht Weich ist doch eine Aussage auf die man sich als Surfer verlassen dürfte, oder?
    Ich habe immer gedacht, das Surfer andere Surfer nicht besch.........!

    Gruß Tolgay

  2. #2
    Senior Member
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    449
    Moin Tolgay,
    da würde ich doch glatt vom Verkäufer die Rückabwicklung fordern.
    Wenn er nicht will, darauf hinweisen rechtliche Scvhritte einzuleiten, die ggf. er zu bezahlen hätte.
    Gruß
    Rolf

  3. #3
    Ich habe Ihm geschrieben, das ich das Board zurück schicken möchte. Er schrieb mir das er es nicht zurück nehmen könnte. Ich vermute, das es ein Board aus dem Verleih ist. Was er allerdings auch verneint. Ich vermute, das er es im Auftrag verkauft hat. Ich habe ihm auch geschrieben, das ich das Thema bei Dailydose einstellen werde! Keine Reaktion!

  4. #4
    Junior Member
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    Hi,

    so etwas ist wirklich mehr als ärgerlich!
    Über welche Plattform hast du es denn erworben? Gibt es da irgendwo eine Klausel zum Kundenschutz? Oder hat er offiziell gesagt, dass es ein gebrauchter Gegenstand ist und er keine Rücknahme gewährt (Bei Ebay ist das ja oftmals so bei Gebrauchtwaren - da hat man dann keine Chance auf Umtausch soweit ich informiert bin)? Wenn er eine solche Aussage nirgends schriftlich hinterlassen hat, dann solltest du doch eigentlich das Recht haben, das Board bei ihm zurückgeben zu können und dein Geld zurückerhalten - oder? In Deutschland gibt es einen offiziellen Verbraucherschutz, wenn du dich an diesen wendest, dann findest du vielleicht eine Lösung für das Problem. Ich habe hier mal deren Webseite herausgesucht: http://www.verbraucherzentrale.de/. Kannst ja einfach mal die für dich zuständige Behörde kontaktieren und dann weißt du genau, was du jetzt machen kannst. Ich hoffe, das dieser Abzocker dann so etwas nicht nochmal machen wird und du dein Geld zurückbekommst!

    Liebe Grüße und viel Erfolg!

  5. #5
    Fordere am besten eine Rückabwicklung, da du eventuell über den Zustand der Ware getäuscht wurdest. Wenn der Verkäufer dir einen guten Zustand verspricht, die gelieferte Ware ab einen anderen Zustand hat, dann könnte das eine bewusste Täuschung sein. Dies wäre sogar strafrechlich relevant (eine Art von Betrug).

    Ein seriöser Verkäufer wird sich sicher auf eine Rückabwicklung einlassen oder auf eine nachträgliche Preisminderung.

    Bitte nichts verwechslen:
    Beim Verkauf von privat zu privat gilt nicht das generelle Recht auf Rückgabe innerhalb von 14 Tagen (wie es gewerblichen Anbieter einräumen müssen) oder eine Gewährleistung, aber es kommt trotzdem ein Kaufvertrag zustande, bei dem die gekaufte Ware den beschriebenen Zustand erfüllen muss. Ist dies nicht der Fall und der Verkäufer nicht einsichtig, würde ich den Rechtsweg wählen.

    Vielleicht gibt es unter den Usern einen Anwalt, der das beste Vorgehen mal in Stichworten skizzieren könnte?

  6. #6
    google hilft:

    http://www.t-online.de/computer/inte...rleistung.html

    Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht, kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht. Grund des Streits war ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen als vermodertes Wrack entpuppte.

    "Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).

  7. #7
    Vielen Dank Leute,
    Es freut mich, das es auch andere Surfer gibt. Die nicht nur das Geld sehen, sondern Fair sind.
    Ich werde es mit der Rückabwicklung probieren, wobei er garnicht mehr Reagiert.
    Mal sehen was wird!?!

    Nochmal vielen Dank für die Infos.
    HangLoose Tolgay

  8. #8
    Senior Member
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    Südschleswig - Süd
    Beiträge
    449
    Moin,
    hat dir eine Firma das Brett verkauft, muss sie ggf Gewährleistung gewähren. Bei Kauf über Internet hast du Rückgaberecht!
    Gruß
    Rolf

  9. #9
    Es war eine Privat Person. Habe gerade mit Ihm Telefoniert. Werden evt. eine Lösung finden.


    Gruß Tolgay

  10. #10
    Zitat Zitat von Tolgay Beitrag anzeigen
    Es war eine Privat Person. Habe gerade mit Ihm Telefoniert. Werden evt. eine Lösung finden.


    Gruß Tolgay
    Hey...alter...hoffe das du dennoch viel Spaß hast mit deiner skate..wir sehen uns dann,ich hoffe bald noch ma auf dem Wasser...gruss

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