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Surfmagazin
Ein historischer Moment
(08. August 2006)
Es geschehen noch Zeichen und (fast) Wunder in Italien. Das Gesetz zum Tragen der Schwimmwesten wurde zwar nicht abgeschafft, aber erweitert. Im Rahmen der Änderung werden auch Neoprenanzüge als „persönliches Rettungsmittel“ anerkannt, sofern sie homologiert sind und die entsprechenden Prüfnummern aufweisen.
Da die Carabinieri auf dem Wasser schlecht von den Surfern verlangen können, sich bei einer Kontrolle auszuziehen, um nach einer Homologationsnummer zu schauen, lassen die Gesetzeshüter alle Surfer unbehelligt, die einen kurzen oder langen Neopren tragen. Allerdings sollten die Windsurfer den Spielraum nicht ausreizen, Boardshort und Lycra gelten nicht als Neo und werden auch nicht akzeptiert, d. h. bei einer Kontrolle ist weiterhin Bußgeld fällig.